Beinhaltet die Datenrecherche zu einem Untersuchungsgebiet sowie einen Übersichtsbegang zur Abschätzung des Vorkommens saP-relevanter Arten und Beurteilung möglicher vorhabenbedingter Betroffenheiten. Bei eindeutigem Ausscheiden aller Arten ist ein weiteres Vorgehen nicht nötig.
Natur- und Artenschutz
Die Vielfalt an Arten und Lebensräumen ist die Voraussetzung dafür, dass die Natur dauerhaft Leistungen erbringen kann, auf die wir Menschen angewiesen sind. Es ist daher eine wichtige Aufgabe für unsere Zukunft, die zunehmenden Nutzungsansprüche und den fortschreitenden Flächenverbrauch durch den Menschen möglichst nachhaltig zu gestalten.
Der Natur- und Artenschutz ist bei allen Eingriffen in Natur und Landschaft zu beachten. Unsere qualifizierten Unterlagen und Beratungen tragen wesentlich zur Rechtssicherheit von Genehmigungsverfahren bei.
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Ob beim Bau einer Straße, einer Windenergieanlage oder einer landwirtschaftlichen Halle in der freien Feldflur, bei nahezu jedem Eingriff in Natur- und Landschaft wird eine saP benötigt. Mit der Erstellung der dafür erforderlichen Fachbeiträge beschäftigen wir von NATURGUTACHTER uns tagtäglich.
In Bayern genießen wir einen hohen Bekanntheitsgrad bei den Naturschutzbehörden. Durch unsere ausgeprägte Ausrichtung auf den strengen Artenschutz und die enge Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Fachleuten und lokalen Experten schaffen wir das notwendige Vertrauen, um effektiv mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten. Die frühzeitige Einbindung aller Beteiligten gewährleistet auch eine sichere Planung und Kosteneinschätzung für den Auftraggeber. Unsere Kunden werden jederzeit über den zeitlichen Ablauf des Projekts sowie relevante Zwischenstände informiert.
"Wir halten Ihnen den Rücken frei!"
Das systematische Vorgehen gliedert sich in 5 Prüfschritte - wir begleiten Sie gerne bei allen Schritten:
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Relevanzprüfung
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Bestandserfassung am Eingriffsort
Methodische Erfassung aller Arten im Gelände, die bei der Relevanzprüfung nicht ausscheiden.
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Prüfung der Verbotstatbestände
Ermittlung möglicher Projektwirkungen im Bezug auf das Artenschutzrecht.
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Prüfung des Maßnahmenbedarfs
Entwicklung geeigneter Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), um Tatbestände zu vermeiden.
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Ausnahmeprüfung
Ausnahmeprüfung sowie Festlegung von FCS-Maßnahmen (Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes) bei weiterhin erfülltem Verbotstatbestand.
Kartierungen Flora & Fauna
Die Kartierung von Flora und Fauna ist eine Kernkompetenz unseres Unternehmens, die in verschiedenen Anwendungsbereichen von Bedeutung ist. Unsere Mitarbeiter verfügen über umfassende Kenntnisse in Bezug auf alle Artengruppen.
Alle Maßnahmen zur Erfassung von Pflanzen oder Tieren erfolgen gemäß den behördlich festgelegten Methodenstandards, die darauf abzielen, zuverlässige und aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen. Aufgrund dessen sind unsere Daten und Aussagen auch vor Gericht haltbar und gewährleisten ein hohes Maß an Rechtssicherheit bei Eingriffsvorhaben.
Fledermäuse
Großsäuger
Sonstige Säugetiere
Vögel
Amphibien
Reptilien
Fische
Libellen
Tagfalter
Heuschrecken
Käfer
Wildbienen
Krebse
Mollusken
Makrozoobenthos
Bäume
Pflanzen allgemein
Sonstige Artengruppen
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung
Die Durchführung von Vorhaben innerhalb oder in der Nähe von Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiete oder SPA-Gebiete) kann potenziell negative Auswirkungen auf diese Gebiete haben. Es ist daher meist erforderlich zu prüfen, ob die Schutzziele des betroffenen Gebietes erheblich beeinträchtigt werden können. Wenn im Vorfeld unklar ist, ob das Vorhaben eine FFH-Verträglichkeitsprüfung auslösen kann, kann eine FFH-Vorprüfung durchgeführt werden, um einfach gelagerte Fälle abzuschichten und den Gesamtaufwand für die Prüfung niedrig zu halten.
Bei der Verträglichkeitsprüfung wird untersucht, ob geplante menschliche Aktivitäten potenziell negative Auswirkungen auf die in den Natura 2000-Gebieten vorkommenden Lebensräume oder Arten haben und ob die festgesetzten Erhaltungsziele durch diese Auswirkungen gefährdet werden. Falls erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, muss geprüft werden, ob Maßnahmen umgesetzt werden können, um den Schutz der Arten trotz des Eingriffs zu gewährleisten. Das Ziel ist es sicherzustellen, dass solche Aktivitäten im Einklang mit den Erhaltungszielen des Schutzgebietes stehen.
Als sachverständiges Gutachterbüro unterstützen wir Sie gerne in diesem Prozess. Bei früher Beauftragung können wir Hindernisse im Zulassungsverfahren rechtzeitig erkennen und Konflikte mit der Behörde sowie nachträgliche Planungsänderungen lassen sich vermeiden.
Planungsraumanalysen, Machbarkeitsstudien
Zur Bewertung potenzieller Auswirkungen eines geplanten Vorhabens auf Fauna und Flora sowie deren Wechselwirkungen mit der Umwelt kann bei größeren Projekten im Vorfeld eine faunistische Planungsraumanalyse oder eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Der Vorhabenträger erhält dadurch umfassend Kenntnis zum Vorkommen prüfrelevanter Tier- und Pflanzenarten im Planungsraum (ggf. von mehreren Planungsvarianten). Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte können so frühzeitig erkannt werden und die Planung lässt sich ggf. nochmal anpassen. Bei der Kommunikation mit den zuständigen Fachbehörden sichern wir Ihnen unsere fachgutachterliche Unterstützung zu. Das Vorhaben wird kalkulierbarer und die Genehmigungsfähigkeit wird verbessert.
Ausgleichsflächenplanung & -realisierung
Im Falle unvermeidlicher Beeinträchtigungen von Lebensräumen prüfrelevanter Arten durch das geplante Vorhaben ist in der Regel die Schaffung von Ersatzlebensräumen erforderlich. Diese müssen die ökologischen Ansprüche der betroffenen Arten erfüllen und ihre Ansiedelung gewährleisten.
Beispielsweise sind für die Ansiedelung von Zauneidechsen unterschiedliche Versteckmöglichkeiten, Eiablageplätze, Sonnenplätze sowie insgesamt eine ausreichende Besonnung und ein günstiges Mikroklima erforderlich. Damit die Tiere nicht verhungern, muss auch ein ausreichendes Angebot an Nahrungstieren vorhanden sein. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist das Überleben der umgesiedelten Zauneidechsen sichergestellt.
Die Herstellung der artspezifischen Habitatausstattung erfordert Spezialkenntnisse, welche wir in Zusammenarbeit mit ausführenden Fachbetrieben einbringen können. Die erfolgreiche Ansiedlung bzw. Annahme dieser Flächen bildet die Voraussetzung für den Start Ihres Bauvorhabens.
Bei Bedarf planen und erstellen wir für Sie neue Lebensräume für alle Tier- und Pflanzenarten. Gerne bieten wir Ihnen auch die zugehörige Umsiedlung betroffener Arten an.